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Beitrag für das Studentenwerk: Für jedes
eingeschriebene Semester, d.h. bei der Immatrikulation
und bei jeder Rückmeldung muß der Studierende zur
Deckung der Kosten der Einrichtungen des Studentenwerks
einen Semesterbeitrag in Höhe von derzeit 80 DM
entrichten. Grundlage hierfür ist eine vom Studentenwerk
erlassene Beitragsordnung. Der Beitragseinzug obliegt der
Universitätskasse. Mit diesem Sozialbeitrag beteiligt
sich jeder Studierende an den einschlägigen Leistungen
des Studentenwerkes, der Sozialeinrichtung für die
Studierenden. Hierin ist gleichzeitig ein Anspruch auf
den Erwerb eines Semestertickets für den TÜBus
enthalten.
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Die Höhe der Zulassungs-, Einschreibe- und
Rückmeldegebühr beträgt derzeit 100 DM, sie ist mit
der Einschreibung bzw. Rückmeldung zur Bezahlung
fällig.
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Studiengebühren: Die Landesregierung von
Baden-Württemberg hat 1997 die Einführung einer Gebühr
für sog. Langzeitstudierende (Regelstudienzeit plus 4-5
Semester) in Höhe von 1000 DM pro Semester beschlossen.
Näheres hierzu enthält ein Merkblatt, das über das
Studentensekretariat
erhältlich ist.
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